zur Startseite zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt zum Kontaktformular zum Suchformular
Logo Verband bernischer Notare
Verband bernischer Notare
Zieglerstrasse 29
3007 Bern, CH
+41 31 387 37 37
info@bernernotar.ch
Logo Verband bernischer Notare
Logo Verband bernischer Notare
Header für Lernende

Informationen für Lehrbetriebe

Erste Schritte zum Lehrbetrieb

Um Lehrlinge ausbilden zu können, benötigt Ihr Notariat eine sog. Ausbildungsbewilligung des in Ihrem Kanton zuständigen Berufsbildungsamts (Kt. Bern: Mittelschul- und Berufsbildungsamts (MBA); Kt. Aargau: Departement Bildung, Kultur und Sport / Abteilung Berufsbildung und Mittelschule).

Gesuchsformulare und Informationen zu den zu erfüllenden Voraussetzungen für die Bewilligung:

Kanton Bern Kanton Aargau

Voraussetzungen

Neben Zeit und Motivation, Lernende im KV, Branche Notariate Schweiz, auszubilden, sind gewisse formelle und fachliche Voraussetzungen zu erfüllen. Insbesondere muss – je nach Anzahl Lernender in Ihrem Betrieb - mindestens eine qualifizierte Person in Ihrem Notariat einen BerufsbildnernInnen-Kurs (total 5 Tage) absolviert haben. Welche fachlichen Anforderungen der/die BerufsbildnerIn weiter erfüllen muss, ist im Einzelnen in der Bildungsverordnung zum KV geregelt (vgl. Art. 14 und 15 Bildungsverordnung).

Neben einem qualifizierten Berufsabschluss muss die Person insbesondere auch über mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im Notariat verfügen (je nach Stufe Berufsabschluss). Auch NotarInnen können somit verantwortliche AusbildnerIn in Ihrem Betrieb sein, wenn sie den vorausgesetzten BerufsbildnerInnen-Kurs absolviert und über die geforderte Dauer an Berufserfahrung verfügen.

BerufsbilderInnen-Kurse

BerufsbildnerInnen-Kurse werden von verschiedensten Institutionen wie zum Beispiel BFF, bwd, Feusi und Kaufmännischer Verband Bern angeboten. Eine Liste aller Anbieter finden Sie unter den nachfolgenden Links:

Kurs-Angebote im Kanton Bern Kurs-Angebote im Kanton Aargau

Ausbildungsbewilligung erhalten – wie weiter?

Hat Ihr Betrieb die Ausbildungsbewilligung erhalten bzw. verfügt Ihr Betrieb bereits über eine solche, können Sie mit der Ausbildung von Lernenden beginnen. Alle Lernenden werden über die kantonalen Berufsbildungsämter auf der zentralen, elektronischen Plattform DBLAP2 erfasst. Die Lehrbetriebe erhalten nach Erteilung der Ausbildungsbewilligung automatisch einen Zugang zu dieser Plattform und Instruktionen für das Login. Alle Bewertungen und Noten des Lehrbetriebs aus der betrieblichen Ausbildung (ALS, PE) werden auf dieser Plattform eingegeben. Die Plattform dient auch als Datenbasis für die Zuteilung der Lernenden an die ÜK-Organisationen, die Kontaktinformationen für die Kommunikation der ÜK-Organisation mit den Lehrbetrieben und den Versand der Aufgebote für die Lehrabschlussprüfung. Achten Sie deshalb darauf, dass die Kontaktinformationen des Lehrbetriebs und der Lernenden korrekt und aktuell erfasst sind.

Hilfreiche Informationen und Checklisten, Vorlagen etc. (z.B. zu den Themen Selektion/Anforderungsprofil, Ausbildungsplanung allgemein, Vorbereiten erster Arbeitstag etc.) finden sich im «Handbuch betriebliche Grundbildung». Dieses Handbuch gibt es als Ordner und wird i.d.R. in den Berufsbildnerkursen als Arbeitsinstrument genutzt. Viele Dokumente und Informationen stehen aber auch online zum Gratis-Download zur Verfügung:

Zum Handbuch auf dem Berufsbildungsportal

Weitere Informationen zum betrieblichen Ausbildungsteil

Spezifisch für die Branche Notariat finden Sie auf dieser Webseite diverse Informationen zum betrieblichen Ausbildungsteil und auch Muster und Checklisten für die einzelnen Ausbildungseinheiten.

Lernziele ÜK Lernziele ALS Lernziele PE Bildungsreform 2023 Downloads und Merkblätter